Marburger Synagogen
Die Stadt Marburg hat sich entschlossen, die oberhalb des historischen Marktplatzes ausgegrabene mittelalterliche Synagoge nicht mit einem Glaskubus, wie es das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs vorsah, zu überdachen. Der Entwurf passe "nicht ins Stadtbild", zudem spare man viel Geld, wenn die Ausgrabungsstätte einer der ältesten Synagogen in Deutschland ein "Holzdach" bekomme. 1938 war die Brandstiftung der damaligen Synagoge in der Oberhessischen Zeitung mit der Argumentation bejubelt worden, der Bau an der Universitätsstraße verschandele das "Stadtbild".
(Quelle: "antifa-info des
antifa-referat im astaantifa-ak im linken bündnis")
Nachtrag:
Die Oberhessische Presse (so der Name der Oberhessischen Zeitung nach ihrem Verbot im März 1945) berichtete am 09.07.1997, der Magistrat habe seine Entscheidung revidiert.
Verwaltungsgericht Gießen und Oberverwaltungsgericht Kassel tätigten im folgenden Jahr die weise Entscheidung, daß es sich bei obenstehender Äußerung nicht um eine "verbotene allgemeinpolitische Äußerung einer Körperschaft öffentlichen Rechts" handele - weil die Veröffentlichung "nicht vom AStA zu vertreten" seie (obwohl sie keinerlei weiteres Impressum enthielt).
Das Landeskriminalamt Wiesbaden konnte bei einer Hausdurchsuchung in den Räumen des AStA Marburg keinerlei Unterlagen finden, mit denen sich hätte nachweisen lassen, daß der Kostenträger von Druck und Papier die betreffende "Körperschaft" gewesen seie.
Ermittlungen des Landesrechnungshofes Kassel führten ebenfalls zu keinerlei gegen den AStA der Uni Marburg verwendbarem Ergebnis.
Veröffentlicht am Montag den 21. April 1997 um 15:31 Uhr - nach oben | check xhtml